Hinweisgeber

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Whistleblowing und Meldewege

 

Es ist unsere Pflicht als Arbeitgeber, im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle für Hinweisgeber / Whistleblower zu implementieren.

Das Gesetz soll dazu dienen, dass über rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden Mitteilung gemacht werden kann, ohne dass der Hinweisgeber dabei befürchten muss, dass ihm Sanktionen in irgendeiner Art und Weise drohen. Durch eine transparente Regelung soll Vertrauen geschaffen werden. Sie sichert dem Hinweisgeber Schutz zu und denjenigen, auf die sich ein Hinweis im konkreten Fall bezieht, ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sich jeder bei uns stets rechtmäßig verhält und alle Gesetze beachtet. Wir möchten für den Fall Vorkehrung treffen, dass es zu rechtswidrigen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen kommt. Im Unternehmen muss in solchen Situationen das Ziel sein, dass damit nachfolgend die interne Aufklärung und Bereinigung der Angelegenheit und schließlich die Verhinderung erneuter Verstöße in Angriff genommen werden kann. Sie haben den Eindruck, dass etwas bei uns oder in der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern nicht korrekt abläuft? Dann melden Sie uns den Sachverhalt umgehend, bitte so detailliert wie möglich. Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung:

Telefonisch:

Anruf beim internen Hinweisgeber beauftragten

E-Mail:

Mail an Interne Hinweisgeber Meldestelle

Die Beauftragten des Whistleblowing-Meldekanals unterliegen einer besonderen Schweigepflicht. Wir behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten und Identität preisgeben möchten, um ggf. noch offene Fragen zu klären und über den Ausgang der Meldung zu informieren. Wenn Sie Ihren Hinweis dennoch extern abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an:

Bundesamt für Justiz

Externe Meldestelle des Bundes

53094 Bonn

Externe Meldestelle

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Personalabteilung / Beauftragter des Whistleblowing-Meldekanals